Zertifizierung

Diabetes Exzellenzzentrum DDG

Premiumzertifikat für höchste Ansprüche an die Versorgung

Das Zertifikat Diabetes Exzellenzzentrum DDG ist das Premiumzertifikat für höchste Ansprüche an die Versorgung. Mit diabetesspezifischem Qualitätsmanagement entspricht es den höchsten Qualitätskriterien der Deutschen Diabetes Gesellschaft. Mit der Anerkennung zeigt Ihre Einrichtung, dass sie beste, auf Patient*innen mit Diabetes ausgerichtete Strukturen und Prozesse aufweist, Behandlungsergebnisse vorlegen kann sowie durch ein strukturiertes Qualitätsmanagement die kontinuierliche Sicherstellung von Behandlungsqualität und das Erreichen von Qualitätszielen durch rechtzeitiges Eingreifen in die Prozesse gewährleisten kann. Lediglich etwas mehr als 100 Einrichtungen in Deutschland tragen aktuell diese Anerkennung.

Sie möchten Ihre Einrichtung als Diabetes Exzellenzzentrum DDG zertifizieren lassen?

Hier finden Sie alle Informationen zu Anforderungen, Richtlinien, Ablauf, benötigten Unterlagen und Kosten.

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Senden Sie uns eine Mail an ddg-zertifizierung(at)ddg.info.

Bitte geben Sie hier auch an, welche externe Zertifizierungseinrichtung Sie ausgewählt haben.

Die DDG ist Herausgeber des Zertifikats Diabetes Exzellenzzentrum DDG. Ziel des Gütesiegels ist die bundesweite Verbesserung in der Versorgung von 8,5 Mio. Menschen mit Diabetes, die Einhaltung von evidenzbasierten Standards in Diagnostik und Therapie unter Anwendung aktueller Leitlinien, der strukturierte Einsatz zertifizierter Patientenschulungsprogramme sowie die Sicherstellung der interprofessionellen Mitbetreuung von Begleit- und Folgeerkrankungen. Die Kriterien werden vom Ausschuss Qualitätssicherung, Schulung und Weiterbildung der DDG (Ausschuss QSW) definiert und aktualisiert. Die Weitergabe von Best-Practice-Empfehlungen erfolgt über jährlich stattfindende Workshops auf dem Diabetes Kongress. Das diabetesspezifische Qualitätsmanagement stellt hohe Anforderungen an Prozess- und Ergebnisqualität und sieht kontinuierliche Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung vor. Die Erörterung der PDCA-Projekte ist Bestandteil der Auditierung durch eine externe Zertifizierungsstelle.

Das Prüfverfahren erfolgt durch Unterlagenbegutachtung und Auditierung der Einrichtungen durch externe Zertifizierungseinrichtungen. Der Kriterienkatalog umfasst Anforderungen zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Die Kriterien sichern sowohl die Einhaltung der leitliniengerechten Diagnostik und Behandlung sowie die strukturierte Schulung der Patient*innen als auch die Vermeidung oder Mitbehandlung von Folge- und Begleiterkrankungen ab. Die Kriterien werden von Fachexpert*innen entwickelt und orientieren sich an Nationalen Versorgungsrichtlinien, evidenzbasierten Leitlinien und Praxisempfehlungen der DDG. Kriterien vorhandener QM-Systeme ISO, QEP, KMKD berücksichtigt und diabetessepzifische Anpassung im Bereich des diabetesspezifischen QM. Die Anerkennung für 3 Jahre erfolgt auf Basis der Empfehlungen des strukturierten Auditberichts (ggf. mit Auflagen).

Die Zertifizierungskriterien werden regelmäßig überprüft und aktualisiert (z. B. um neue Schulungsprogramme erweitert). Dies erfolgt unmittelbar nach der jährlichen Aktualisierung der zahlreichen Praxisempfehlungen der DDG, die auf den Nationalen Versorgungsrichtlinien und evidenzbasierten Leitlinien aufbauen.

Ferner findet jährlich ein fachlicher Austausch mit den externen Zertifizierungsstellen statt, der der Qualitätssicherung und Evaluierung dient. Dabei werden z. B. mitgeltende Unterlagen, die fachliche Qualifizierung der Auditor*innen (Nachweis durchgeführter Auditorenschulungen) oder Regelungen zum Beschwerdemanagement überprüft.

 

  • Klinik ohne Ambulanz
  • Klinik mit Ambulanz
  • Arztpraxis
  • REHA-Einrichtung

Die DDG unterscheidet 3 Formen der Anerkennungsverfahren:

  • Diabetes Exzellenzzentrum DDG - Behandlungseinrichtung für Patientinnen und Patienten mit Typ-2-Diabetes mellitus
  • Diabetes Exzellenzzentrum DDG - Behandlungseinrichtung für Patientinnen und Patienten mit Typ-1- und Typ-2-Diabetes mellitus
  • Diabetes Exzellenzzentrum DDG - Behandlungseinrichtung für Kinder und Jugendliche mit Diabetes mellitus

Die Anforderungen wurden in der Richtlinie zum Anerkennungsverfahren "Diabetes Exzellenzzentrum DDG" vom Ausschuss Qualitätssicherung, Schulung und Weiterbildung der DDG zusammengefasst. Gerne können Sie bei Fragen die Geschäftsstelle der DDG oder Ihre ausgewählte externe Zertifizierungseinrichtung kontaktieren.

  1. Sie entscheiden sich für eine externe Zertifizierungseinrichtung.
  2. Sie fordern bei der Geschäftsstelle der DDG Zugangsdaten für das Zertifizierungsportal an über die E-Mailadresse ddg-zertifizierung(at)ddg.info.
  3. Sie füllen im digitalen Zertifizierungsportal die Formulare Anmeldung und Antrag aus. Die Formulare gehen über das Portal direkt den zuständigen Personen der DDG und der externen Zertifizierungsstelle zu. Wir empfehlen, vorab mit der jeweiligen Zertifizierungseinrichtung in Kontakt zu treten.
  4. Die Zertifizierungseinrichtung stimmt mit Ihnen einen Audittermin ab.
  5. Es erfolgt zunächst die formelle Unterlagenprüfung und anschließend die Überprüfung im Rahmen des Audits durch die externe Zertifizierungseinrichtung.
  6. Der erstellte Auditbericht wird an den Ausschuss Qualitätssicherung, Schulung und Weiterbildung der DDG übermittelt und enthält die Darlegung der Stärken als auch Schwächen der Einrichtung. Der Ausschuss ist verantwortlich für die abschließende Überprüfung und Anerkennung im Namen der DDG.

Die Einreichung der Unterlagen erfolgt ausschließlich elektronisch über das digitale Zertifizierungsportal der DDG. Zugangsdaten können Sie unter ddg-zertifizierung(at)ddg.info unter Angabe der ausgewählten externen Zertifizierungseinrichtung anfordern.

Für die Antragsstellung nehmen Sie bitte Kontakt mit der gewünschten externen Zertifizierungseinrichtung auf, da die Antragsunterlagen dort einzureichen sind. Auch hierfür kann das digitale Einreichungsportal, wie oben beschrieben, genutzt werden. Die für Sie im Zertifizierungsportal der DDG bereitgestellten Formulare tragen das Kürzel der gewählten Zertifizierungsstelle und werden direkt an die dort zuständigen Personen übermittelt.

 

Klaus-Dieter Jannaschk
Kirchberg 21
37431 Bad Lauterberg
Tel.: 0176 8593 7179
E-Mail: geschaeftsstelle@die-diabetes-kliniken.de
Internet: www.die-diabetes-kliniken.de

Evelyn Langer
Käthe-Ernst-Weg 62
48161 Münster
Tel. (Dienstag 8-12 Uhr): 02533 / 919 66 88
E-Mail: info(at)dqm-online(dot)de
Internet: https://www.dqm-online.de/

 

Kerstin Wieler
Hochstand 15
45525 Hattingen
Telefon: 02324 / 59 30 64
Telefax: 02324 / 59 30 80
E-Mail: rconsult(at)rcm-gmbh(dot)de
Internet: www.RCM-GmbH.de

Die Antragstellung über R Consult erfolgt nicht über das Zertifizierungsportal. Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle der DDG.

Die DDG erhebt eine Zertifizierungsgebühr von 550,-EUR.*

Für zeitgleich eingehende Zertifizierungsanträge eines Klinikverbundes/Trägers für mehrere Kliniken, die eine Anerkennung für jeden Standort separat anstreben, gelten ab dem 18.11.2020 folgende Gebühren: Bei Anträgen für 2 Standorte werden 10% der Gebühr erlassen, sodass die Kosten 990,-EUR* betragen. Bei 3 Standorten gibt es einen Nachlass von 20% (1320,-EUR*) und bei 4 Standorten von 25% (1650,-EUR*).

*Zzgl. 7% USt. - Nach dem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 15.7.2019 ist die DDG verpflichtet, auf Zertifizierungsverfahren 7% Umsatzsteuer zu erheben.
 

Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 3 Jahren.

Wichtige Hinweise

Die DDG hat 2020 die Regelung in Kraft gesetzt, dass passive Hospitationen ab der 2. Re-Zertifizierung durch Teilnahme an einer entsprechend gekennzeichneten Veranstaltung auf dem Diabetes Kongress ersetzt werden können. Die Teilnahme ist durch die Teilnahmebestätigung zu dokumentieren.

Die nächste Veranstaltung findet am 8.5.2024 um 15:15 Uhr im Rahmen des Diabetes Kongresses in Berlin statt. Die Teilnahme ist Vorort und digital möglich.

Sie erhalten im Nachgang des Kongresses einen Teilnahmenachweis, der anstelle des Hospitationsberichtes bei der Antragstellung auf erneute Zertifizierung Ihrer Einrichtung vorgelegt werden kann. Eine Kombination aus Workshop-Teilnahme und einer passiven Hospitation (antragstellende Einrichtung wird hospitiert) ist zulässig. Die Vorgaben der Richtlinien gelten entsprechend.

Die Veranstaltung wird bei der Herbsttagung nicht angeboten. (Stand: 10.01.2024)

 

 

  • Während des Audits werden Daten zur Patientencharakterisierung und Nachuntersuchung stichprobenartig direkt in den Akten der Praxisverwaltungssoftware eingesehen. Hierfür muss das schriftliche Einverständnis der Patient*innen für die Dateneinsicht zum Zwecke der Qualitätssicherung vorliegen.
  • Bitte legen Sie den Auditor*innen zusätzlich einen objektiven Nachweis (z.B. DMP-Evaluation, Auszug der KV) über die nötigen Behandlungszahlen vor.
  • Die Auditor*innen sehen vor Ort den Nachweis der modularen Schulungslisten ein und prüfen diese.

Richtlinien & Informationen auf einen Blick

Zertifizierungseinrichtungen (ZE) müssen von der DDG als geeignet anerkannt sein. Lesen Sie hier die Anerkennungsvoraussetzungen, den Ablauf, sowie das Formblatt. 

Fragen dazu beantwortet Ihnen gern der Ausschuss Qualitätssicherung, Schulung und Weiterbildung (QSW). 

Vorsitzender des Ausschusses QSW

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.