Zertifizierung

Fußbehandlung

Zertifizierte Fußbehandlungseinrichtungen DDG

Das Diabetische Fußsyndrom (DFS) als Folgeerkrankung des Diabetes mellitus ist eine ernst zu nehmende Erkrankung und kann im schlimmsten Fall zur Amputation der betroffenen Gliedmaßen führen.

In Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Diabetischer Fuß zertifiziert die DDG Einrichtungen zur Behandlung des DFS, um in Deutschland flächendeckend und wohnortnah eine hohe Versorgungsqualität zu sichern. Aktuell tragen über 300 Einrichtungen in Deutschland diese Anerkennung.

 

Sie suchen eine zertifizierte Fußbehandlungseinrichtung?

Sie haben noch keinen individuellen Zugang zu unserem Zertifizierungsportal?

Senden Sie uns einfach eine Mail an fussbehandlung(at)ddg.info.

  • stationäre Fußbehandlungseinrichtungen
  • ambulante Fußbehandlungseinrichtungen

Einreichung vollständiger Antragsunterlagen nach Richtlinien der DDG (im nachfolgenden Downloadbereich)

  1. Antragsformular
  2. Urkunden Personal Wundbehandlung mit einem Stellenumfang von 100%
  3. Durchführung der aktiven und der passiven Hospitation
  4. Bestätigung der Mindestkriterien in Bezug auf die Struktur-und Prozessqualität sowie auf personelle und räumliche Ausstattung
  5. Evaluation von 30 konsekutiven Patienten mit DFS - Erstellung der Evaluationstabelle lt. Verfahrensbeschreibung (im Downloadbereich)
  6. 5 Kooperationsvereinbarungen aus spezifischen Fachgebieten (siehe Verfahrensbeschreibung)
    Bitte beachten Sie dabei, dass die Kooperationsverträge aus dem Fachgebiet 1 (Radiologie, Angiologie, Gefäßchirurgie) und Fachgebiet 2 (Chirurgie, Orthopädie und Dermatologie) nicht doppelt gewertet werden können.
  7. Nachweis der Mitgliedschaft des ärztlichen Antragstellers in der AG Diabetischer Fuß der DDG

Werden alle Kriterien erfüllt, erfolgt die vorläufige Zertifizierung für die Dauer von einem Jahr.

Präsentation der Einrichtung
Als letzter Schritt des Verfahrens ist die Präsentation auf der nächstfolgenden Jahrestagung obligatorisch. Nach dieser Vorstellung wird die Urkunde auf insgesamt drei Jahre Geltungsdauer verlängert.

Die Kooperationsverträge, die Evaluation und die Hospitationsberichte einschließlich der Mindestkriterien dürfen nicht älter als 18 Monate sein.

Rezertifizierungsunterlagen sollten rechtzeitig vor Ablauf des aktuellen Zertifikats eingereicht werden. Wünschenswert sind vier Monate vorher.

Nach Einreichung Ihrer ausgefüllten Unterlagen führt die DDG eine Vorprüfung durch. Ist der Antrag vollständig, unterziehen Gutachter*innen der AG Diabetischer Fuß in der DDG den Antrag einer inhaltlichen Bewertung. Ist diese positiv, erhalten Sie zeitnah Ihre vorläufige Anerkennungsurkunde für ein Jahr.  Mit der Präsentation der Einrichtung auf der folgenden Jahrestagung der AG Fuß wird das Zertifikat auf insgesamt drei Jahre verlängert.

Bitte sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung der Unterlagen.

Wurde der Antrag vorläufig zertifiziert, erhalten Sie durch die Geschäftsstelle der DDG die Einladung zur Präsentation der Einrichtung auf der nächstfolgenden Jahrestagung der AG Fuß. Ist die Vorstellung erfolgt, wird die Urkunde auf drei Jahre Geltungszeitraum verlängert.

Informationen zur Präsentation auf der Jahrestagung finden Sie unten im Downloadbereich.

Die AG Diabetischer Fuß in der DDG erhebt ab dem 01.07.2021 eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 300 € plus 7% Mwst.. Diese werden nach Einreichung der Antragsunterlagen und Rechnungsstellung fällig.

 

Das Zertifikat hat zunächst eine Gültigkeit von 1 Jahr und wird nach der Präsentation auf der Jahrestagung auf eine Gültigkeit von insgesamt 3 Jahren verlängert.

 

Bitte speichern Sie alle Antragsunterlagen und senden Sie uns diese auf folgendem Weg zu:

Digitale Einreichung über das Zertifizierungsportal der DDG
Senden Sie uns hierfür eine formlose E-Mail an fussbehandlung(at)ddg.info. Sie erhalten dann umgehend Ihre individuellen Zugangsdaten. Die digitale Zertifizierung erleichtert Ihnen den aktuellen Antrag, zukünftige Rezertifizierung und ggf. weitere Zertifizierungsanträge.

Aktuell dauert das Zertifizierungsverfahren bei Vollständigkeit der Unterlagen 3-4 Monate.

 

Den Mitgliedsantrag und weitere Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie hier.

 

Rechtzeitig vor Ablauf des Zertifikats muss ein neuer Antrag gestellt werden. Wir empfehlen vier Monate vorab. Die Antragsunterlagen müssen vollständig ausgefüllt sein. Im digitalen Zertifizierungsportal liegen die Anträge vorausgefüllt vor.

Kooperationsvereinbarungen müssen mit einer formlosen schriftlichen Bestätigung über das Fortbestehen von beiden Partnern unterzeichnet und mit aktuellem Datum versehen eingereicht werden. Ansonsten reichen Sie bitte neue Kooperationsverträge ein.

 

 

Wichtige Hinweise

Verfahrensbeschreibung zur Zertifizierung

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf