Zertifizierung

Diabeteszentrum DDG

Das Zertifikat Diabeteszentrum DDG entspricht den höchsten Qualitätskriterien der Deutschen Diabetes Gesellschaft. Mit der Anerkennung zum Diabeteszentrum DDG zeigt Ihre Einrichtung, dass sie spezielle auf Patientinnen und Patienten mit Diabetes ausgerichtete Strukturen und Prozesse vorweisen sowie entsprechende Ergebnisse vorlegen kann. Über 400 Einrichtungen in Deutschland tragen aktuell diese Anerkennung.

Sie möchten Ihre Einrichtung zertifizieren lassen? Hier finden Sie alle Informationen zu Anforderungen, Richtlinien, Ablauf, Unterlagen und Kosten.

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Senden Sie uns eine Mail an ddg-zertifizierung(at)ddg.info.

  • Klinik ohne Ambulanz
  • Klinik mit Ambulanz
  • Arztpraxis
  • REHA-Einrichtung

Die DDG unterscheidet 3 Formen der Anerkennungsverfahren:

  • Diabeteszentrum DDG - Behandlungseinrichtung für Patientinnen und Patienten mit Typ-2-Diabetes mellitus
  • Diabeteszentrum DDG - Behandlungseinrichtung für Patientinnen und Patienten mit Typ-1- und Typ-2-Diabetes mellitus
  • Diabeteszentrum DDG - Behandlungseinrichtung für Kinder und Jugendliche mit Diabetes mellitus

Die Anerkennungskriterien in Bezug auf Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sind in den Richtlinien im nachfolgenden Downloadbereich festgelegt. Bei Fragen zur Richtlinie können Sie gerne die Geschäftsstelle der DDG kontaktieren.

  1. Seit dem 01.01.2022 ist die elektronische Einreichung Ihrer Antragsunterlagen verpflichtend. Hierfür steht das digitale Zertifizierungsportal der DDG für Sie zur Verfügung. Ihre Zugangsdaten für das Zertifizierungsportal können Sie über die E-Mailadresse ddg-zertifizierung(at)ddg.info anfordern.
  2. Füllen Sie das Antragsformular auf unserer digitalen Zertifizierungsplattform aus und tragen alle erforderlichen Dokumente zusammen. Laden Sie alle dazugehörigen Anlagen in Form von PDF-Dokumenten (Ausnahme: Excel-Tabellen) als Anhang zum Antrag hoch und geben Ihren digitalen Antrag an die Geschäftsstelle der DDG frei. Falls es sich bei Ihrem Antrag um eine Re-Zertifizierung handelt, können Sie den Wunsch einer nahtlosen Zertifizierung im dafür vorgesehenen Feld des Antrags angeben.
  3. Von der Geschäftsstelle erhalten Sie im Anschluss eine Rückmeldung zur formellen Vollständigkeit Ihrer Unterlagen sowie die Rechnung zum Anerkennungsverfahren.
  4. Liegt Ihr Antrag formell vollständig vor, erfolgt die inhaltliche Begutachtung durch ein Mitglied des Ausschusses Qualitätssicherung, Schulung und Weiterbildung der DDG.
  5. Über die Anerkennung entscheidet der Ausschuss im Namen der DDG auf Grundlage des erstellten Gutachtens und informiert Sie im Anschluss.

 

Die DDG erhebt eine Bearbeitungsgebühr von EUR 1.200,-*. Diese werden nach Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen fällig. Sie erhalten die Rechnung nach Eingang der Antragsunterlagen in der Geschäftsstelle der DDG.

Für zeitgleich eingehende Zertifizierungsanträge eines Klinikverbundes/Trägers für mehrere Kliniken, die eine Anerkennung für jeden Standort separat anstreben, gelten ab dem 18.11.2020 folgende Gebühren: Bei Anträgen für 2 Standorte werden 10% der Gebühr erlassen, sodass die Kosten 2160,-EUR* betragen. Bei 3 Standorten gibt es einen Nachlass von 20% (2880,-EUR*) und bei 4 Standorten von 25% (3600,-EUR*).


(*Zzgl. 7% USt. - Nach Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 15.7.2019 ist die DDG verpflichtet, auf Zertifizierungsverfahren 7% Umsatzsteuer zu erheben.)

Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 3 Jahren.

Für eine Re-Zertifizierung reichen Sie den Folgeantrag bitte ca. 3 Monate vor Ablauf des Zertifikats ein.


Seit dem 01.01.2022 ist die elektronische Einreichung über unser digitales Zertifizierungsportal verpflichtend.

Ihre individuellen Zugangsdaten erhalten Sie auf Anfrage. Bitte senden Sie dafür Namen und Postleitzahl Ihrer Einrichtung sowie den Namen einer Ansprechperson an ddg-zertifizierung(at)ddg(dot)info.

Achten Sie darauf, ausschließlich PDF-Dateien (Ausnahme: Excel-Tabellen) zu erstellen sowie diese eindeutig (Kapitel und gegebenenfalls personen- sowie qualifikationsbezogen) zu benennen. Hinweis: Schreib- oder kopiergeschützte Dateien können nicht bearbeitet werden!

Erste Einblicke in unser Portal erhalten Sie hier:

Wichtige Hinweise

Die DDG hat 2020 die Regelung in Kraft gesetzt, dass passive Hospitationen ab der 2. Re-Zertifizierung durch Teilnahme an einer entsprechend gekennzeichneten Veranstaltung auf dem Diabetes Kongress ersetzt werden können. Die Teilnahme ist durch die Teilnahmebestätigung zu dokumentieren.

Die nächste Veranstaltung findet am 8.5.2024 um 15:15 Uhr im Rahmen des Diabetes Kongresses in Berlin statt. Die Teilnahme ist Vorort und digital möglich.

Sie erhalten im Nachgang des Kongresses einen Teilnahmenachweis, der anstelle des Hospitationsberichtes bei der Antragstellung auf erneute Zertifizierung Ihrer Einrichtung vorgelegt werden kann. Eine Kombination aus Workshop-Teilnahme und einer passiven Hospitation (antragstellende Einrichtung wird hospitiert) ist zulässig. Die Vorgaben der Richtlinien gelten entsprechend.

Die Veranstaltung wird bei der Herbsttagung nicht angeboten. (Stand: 10.01.2024)