Weiterbildungsstätten Diabetolog*in DDG
Die Richtlinie zur Anerkennung von Diabetologen DDG sieht als eines der wesentlichen Kriterien eine 24-monatige Weiterbildung an einer zertifizierten Behandlungseinrichtung der DDG für Kinder und Jugendliche bzw. für Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 vor, wobei die Weiterbildung nur dann anerkennungsfähig ist, wenn die Weiterbildung unter Supervision eines/einer Diabetolog*in DDG erfolgte. Als zertifizierte Behandlungseinrichtung zählen dabei Diabetes Exzellenzzentrum DDG und Diabeteszentrum DDG, nicht jedoch Kliniken mit Diabetes im Blick DDG oder Fußbehandlungseinrichtungen DDG.
Somit sind nicht alle zertifizierten Behandlungseinrichtungen als Weiterbildungsstätte DDG qualifiziert. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Weiterbildungsstätten, an denen die Kriterien der Richtlinie "Anerkennung Diabetologen DDG" erfüllt sind. Die Übersicht soll Ihnen die Auswahl der geeigneten Weiterbildungsstätte erleichtern. Wir empfehlen allen Weiterbildungsinteressierten vor Beginn der Weiterbildung mit der Einrichtung verbindlich zu klären, dass ein/e Diabetolog*in DDG an der Einrichtung die Weiterbildung anleiten kann und somit der Status "Weiterbildungsstätte DDG" über den gesamten Weiterbildungszeitraum gesichert ist.
Die Landkartensuche befindet sich momentan in der Überarbeitung. Die unten stehenden Excel-Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über alle anerkannten Weiterbildungseinrichtungen der DDG. Falls Sie Fragen zu den Einrichtungen haben, senden Sie diese bitte per E-Mail an diabetologe@ddg.info.
Für Hospitationen kommen alle Einrichtungen mit Zertifikat Diabetes Exzellenzzentrum DDG oder Diabeteszentrum DDG in Frage. Nach Flexibilisierung der Weiterbildungszeiten wird jedoch zwingend gefordert, dass in ambulanten Einrichtungen (keine Klinikambulanzen!) bei rein stationären Weiterbildungszeiten hospitiert wird und in stationären Einrichtungen bei ausschließlich ambulanter 24-monatiger Weiterbildung.