Weiterbildungszeit
Die Richtlinie zur Anerkennung als Diabetolog*in DDG sieht eine 24-monatige Weiterbildung an einer zertifizierten Behandlungseinrichtung der DDG für Kinder und Jugendliche bzw. für Menschen mit Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 vor, wobei die Weiterbildungszeit nur dann anerkennungsfähig ist, wenn diese unter Supervision einer / eines Diabetolog*in DDG erfolgte. Als zertifizierte Behandlungseinrichtung zählen dabei Diabeteszentren DDG & Diabetes Exzellenzzentren DDG, nicht jedoch Kliniken mit Diabetes im Blick DDG oder Fußbehandlungseinrichtungen DDG.
Nachfolgend haben wir zur leichteren Orientierung eine Landkarte der Weiterbildungsstätten zusammengestellt, an denen die Kriterien der Richtlinie Anerkennung Diabetologe DDG / Diabetologin DDG laut aktuellem Kenntnisstand der DDG erfüllt sind. Die Übersicht soll Ihnen die Auswahl der geeigneten Weiterbildungsstätte erleichtern. Im Downloadbereich dieser Seite finden Sie außerdem eine Liste der anerkannten Weiterbildungseinrichtungen.
Wir empfehlen allen interessierten Personen, vor Beginn der Weiterbildung mit der Einrichtung verbindlich zu klären, ob ein*e Diabetolog*in DDG die Weiterbildung über den gesamten Weiterbildungszeitraum anleiten kann und der Status "anerkannte Weiterbildungsstätte DDG" über 24 Monate gesichert ist.
Hospitationen
Für Hospitationen kommen alle zertifizierten Diabeteszentren DDG und Diabetes Exzellenzzentren DDG in Frage. Nach Flexibilisierung der Weiterbildungszeiten wird jedoch zwingend gefordert, dass bei rein stationären Weiterbildungszeiten in ambulanten Einrichtungen hospitiert wird und in stationären Einrichtungen bei ausschließlich ambulanter 24-monatiger Weiterbildung.
Für Kinder- und Jugendmediziner*innen ist die Hospitation auch bei komplett stationärer Weiterbildung in der Klinik möglich, sofern es sich dabei um eine DDG-zertifizierte Einrichtung für Kinder- und Jugendmedizin mit anerkannter Ambulanz handelt.
Bitte bedenken Sie auch: Die von der DDG als Weiterbildungsstätten anerkannten stationären und ambulanten Einrichtungen können nur innerhalb der eigenen Kapazitäten Weiterbildungsstellen vergeben. Das gleiche gilt für die Hospitationsstätten. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Bewerbungen direkt an die Einrichtungen!