Verträge zur Früherkennung

Begleiterkrankungen von Diabetes und Hypertonie im Auge behalten

Mainz/Saarbrücken. Für die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Folge- und Begleiterkrankungen von Diabetes und/oder erhöhtem Blutdruck  gewährt die AOK in Rheinland-Pfalz und im Saarland den Niedergelassenen ein Extrahonorar.

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Laut dem Versorgungsatlas des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung gab es 2018 rund 19 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland mit diagnostizierter Hypertonie. Und der AOK-Gesundheitsatlas beziffert die Zahl der Menschen mit Diabetes Typ 2 in Deutschland mit gut sieben Millionen.

Um durch frühzeitiges Erkennen der Erkrankungen und gezieltes Behandeln das Eintreten schwerwiegender Krankheitsstadien zu verhindern oder zumindest zu verzögern, hat die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit den Kassenärztlichen Vereinigungen in den beiden Bundesländern Verträge nach § 140a SGB V geschlossen. Im Fokus stehen diese Begleiterkrankungen von Diabetes und Hypertonie: neurogene Blase, diabetische Neuropathie, pAVK sowie chronische Nierenkrankheit. Teilnahmeberechtigt sind alle Vertragsärzt*innen in den beiden KV-Bezirken.

Die Einschreibung der Patient*innen erfolgt auf deren Wunsch. Bestätigt sich der Verdacht auf eine oder mehrere Begleiterkrankungen nicht, können sie weiterhin am Vertrag teilnehmen. Die Früherkennungsuntersuchung wird dann einmal jährlich wiederholt.

Bei einem positiven Befund werden die Betroffenen behandelt und nehmen an Nachsorgekontrollen teil. Vergleichbare Verträge bestehen in Rheinland-Pfalz bereits mit den Ersatzkassen DAK, HEK, KKH und TK, teilt die KV in Mainz mit.

Wie die KV Saarland auf ihrer Homepage darlegt, werden die Leistungen extrabudgetär vergütet und über die KV abgerechnet. Die Einschreibepauschale (mit Identifzierung und Beratung einer/eines Patient*in) beträgt 10 Euro. Die Früherkennungsuntersuchungen zu den vier Begleiterkrankungen werden jeweils mit 15 Euro honoriert (einmal im Krankheitsfall) und die Nachsorge bzw. Weiterbetreuung bei positivem Befund mit jeweils 15 Euro (einmal im Behandlungsfall). Aus den Leistungslegenden der Versorgungsmodule ergibt sich auch, welche ICD-Kodierungen bei Früherkennung und Nachsorge infrage kommen.

Michael Reischmann

kv-rlp.de; kvsaarland.de