Aufgabenverteilung neu gedacht

VDBD veröffentlicht Rahmenempfehlung zu delegierbaren Leistungen in der Diabetologie

BERLIN.  Im Zuge neuer Gesetzgebungen können und sollen Ärzt*innen künftig mehr Aufgaben an Gesundheitsfachpersonal delegieren. Gemeinsam mit Partnerorganisationen wie der DDG hat der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) deshalb eine neue Rahmenempfehlung für delegierbare Leistungen erarbeitet und nun veröffentlicht.

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Die Rahmenbedingungen für Gesundheitsfachberufe haben sich 2023 verändert: Aspekte aus dem Pflegestudiumstärkungsgesetz und die Erweiterung von Kompetenzen in der Pflegeausbildung betreffen auch den Tätigkeitsbereich der Diabetesberater*innen und Diabetesassistent*innen. „Hierdurch ergab sich ein besonderer Bedarf, die Aufgaben der Diabetesfachkräfte hervorzuheben und alle Leistungen transparent zu machen“, so VDBD-Vorstandsvorsitzende Kathrin Boehm. 

Deshalb hat der VDBD Rahmenempfehlungen zur interprofessionellen Diabetesversorgung erstellt. Diese geben eine Übersicht über die Möglichkeiten der Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten gemäß dem Rahmenvertrag zu den Modellvorhaben nach § 64d des Sozialgesetzbuchs V. Die Empfehlungen hat der VDBD mit Unterstützung der Bundesverbände Niedergelassener Diabetologen (BVND), Klinischer Diabeteseinrichtungen (BVKD) und Diabetologen in Kliniken (BVDK) sowie der DDG erstellt.

Kompetenzen und Grenzen werden klar definiert  
„Wir haben uns an den Kompetenzen von Diabetesberater*innen und Diabetesassistent*innen orientiert, verdeutlichen aber auch die Grenzen dessen, was delegiert werden kann“, erklärt Boehm. So reicht das Aufgabengebiet von differenzialdiagnostischer Einschätzung und Verlaufsdokumentation über Präventionsmaßnahmen, Diabetesmanagement und Umgang mit Diabetestechnologie bis hin zu Schulung, Beratung, Patientenaufklärung und Notfallmanagement. „Zu nicht übertragbaren Leistungen zählen die Diagnosestellung, die Therapiefestlegung, die Verordnung von Medikamenten, Hilfsmitteln und DiGA sowie ein Medikamentenwechsel“, ergänzt Dr. Tobias Wiesner, Diabetologe, stellvertretender Vorsitzender des BVND und Vorstandsmitglied der DDG, der an der Erstellung der Rahmenempfehlung beteiligt war.

Im Fokus: Diabetestechnologie und Telemedizin
„Wir haben in der Rahmenempfehlung ein besonderes Augenmerk auf das Themenfeld ,Diabetestechnologie und Digitalisierung‘ gelegt“, so Boehm. Denn: Technische Geräte werden für das Diabetesmanagement immer relevanter. Das bedeutet auch eine besondere Herausforderung für die fachliche Begleitung der Betroffenen. Die Autor*innen der Rahmenempfehlung haben zudem diejenigen Versorgungsstrukturen in den Blick genommen, die mit Telemedizin und Videoschulung abgedeckt werden können. 

„Bedarf vor Beruf“: Diabetesberatung stärken – nicht schwächen
Der VDBD weist auf die Bedeutung der Diabetesberatung in Klinik und Praxis hin: „Wir begrüßen die aktuelle Entwicklung, Gesundheitsfachberufe in ihrer Kompetenz zu stärken und ihnen damit mehr Verantwortung zuzusprechen. Gleichzeitig wünschen wir uns aber auch, dass bereits bestehende, funktionierende Strukturen bei der künftigen Versorgungsplanung berücksichtigt werden. Mit den Diabetesberater*innen und Diabetesassistent*innen gibt es bereits hochkompetentes Fachpersonal, das mehr genutzt und gefördert werden sollte“, erklärt VDBD-Geschäftsführerin Dr. Gottlobe Fabisch. „Dem Druck durch Personalmangel in Klinik und Praxis können wir nur entgegenwirken, wenn die Verantwortung auf mehrere Berufsgruppen verteilt wird – also weg vom berufszen­trierten hin zum bedarfsorientierten Denken!“, ergänzt Dr. Wiesner.
Doch in den derzeitigen Entwürfen zur Krankenhausreform werde die Diabetesberatung immer noch nicht berücksichtigt. „Solange dieses Berufsfeld nicht in die Leistungsgruppe ,Komplexe Endokrinologie/Diabetologie‘ aufgenommen wird und auch keine Vorhaltekosten dafür vorgesehen sind, wird die Möglichkeit für Ärzt*innen, Leistungen zu delegieren, ad absurdum geführt. Angesichts des Fachkräftemangels ist es umso wichtiger, vorhandene Ressourcen und die Expertise von Diabetesfachkräften anzuerkennen und gegenzufinanzieren“, mahnt Fabisch.

„Diabetesberater*innen wären aufgrund ihrer Kenntnisse im Falle einer sektorenübergreifenden Versorgung prädestiniert für eine telemedizinische Betreuung von Menschen mit Diabetes Typ 1 und Insulinpumpe“, betont Boehm. Auch hier bestünde die Möglichkeit einer deutlichen Entlastung des medizinischen Personals. Diese Kompetenz würde den künftigen Plänen der Krankenhausreform zur Zentralisierung von Leistungen in die Hände spielen.

Redaktion diabetes zeitung