Interessenkonflikte
Die Aufgaben von Vorstandsmitgliedern und Funktionsträgern der DDG (Vorsitzende von Ausschüssen, Kommissionen und Arbeitsgemeinschaften) bedingen eine Offenlegung möglicher Interessenkonflikte. Es gibt eine Vielzahl von materiellen (z.B. finanzielle oder kommerzielle) und immateriellen (z.B. politische, akademische oder persönliche) Beziehungen, deren Ausprägungsgrade und Bedeutungen variieren können. Interessenkonflikte sind somit zumeist unvermeidbar, aber nicht zwangsläufig problematisch in Hinblick auf eine Beeinflussung der Aufgabe als Funktionsträger der DDG.
Eine Offenlegung der Beziehungen und den daraus entstehenden möglichen Interessenkonflikten durch die Funktionsträger der DDG ist für die Qualitätsbeurteilung, aber auch für deren allgemeine Legitimation, Glaubwürdigkeit und Wahrnehmung in der Öffentlichkeit und Politik entscheidend. Die Offenlegung möglicher Interessenskonflikte ist ab dem 01.07.2017 Voraussetzung für die Bekleidung einer Funktion im Vorstand oder einem Gremium der DDG.
Ziele und Aufgaben
- Transparenz der verschiedenen Interessen in der Außendarstellung der Gesellschaft schaffen
- Zweifel an der wissenschaftlichen Unabhängigkeit der Experten und Expertinnen der Fachgesellschaft ausräumen
- Förderung der Akzeptanz und Einhaltung der Verhaltenskodizes für DDG Mitglieder und Funktionsträger und Funktionsträgerinnen
- Förderung der Akzeptanz und Einhaltung von Richtlinien zur Verwendung des Namens und Logos der DDG bei Veranstaltungen und Fortbildungen, einschließlich der Finanzierung derselben
Aktuelle Projekte
- Erstellung von Hilfen zu Finanzberichten und Berichtswesen für AG’s
- Diskussion mit und Beratung von DDG Gremien und Mitgliedern zum Thema Transparenz und Interessenkonflikte
Aktuelles Thema
Briefwechsel mit MEZIS e. V. (Mein Essen zahl' ich selbst) zur Vorgehensweise der DDG bei Interessenkonflikten und bei der inhaltlichen Abgrenzung von Pharmaunternehmen im Rahmen der Diabetes Herbsttagung 2022.