Bei dem derzeit vorgeschriebenen Screeningtest trinkt die Schwangere eine Zuckerlösung mit 50 Gramm Glukose. Eine Stunde später wird der Blutzuckerwert gemessen; liegt dieser über 135 mg/dl, besteht der Verdacht auf einen Schwangerschaftsdiabetes. „Leider schließt aber auch ein niedrigerer Wert einen GDM nicht sicher aus“, sagt Professor Dr. med. Ute Schäfer-Graf, die das Berliner Diabeteszentrum für Schwangere am St. Joseph-Krankenhaus in Berlin leitet. Genaue Daten zur Aussagekraft des Screenings lägen nicht vor, eine Untersuchung aus den 1990er-Jahren sprach jedoch damals schon dafür, dass mindestens jede fünfte gefährdete Frau nicht erkannt werde.
Sobald Warnzeichen für einen GDM auftreten – etwa vermehrtes Durstgefühl der Schwangeren, eine deutliche Zunahme der Fruchtwassermenge oder des kindlichen Bauchumfangs – sollte der Frauenarzt seiner Patientin daher unbedingt auch noch den aussagekräftigeren oralen Glukosetoleranztest anbieten. Für diesen kurz als 75 g oGTT bezeichneten Test muss die Schwangere morgens nüchtern in die Praxis kommen. Nachdem der Nüchternblutzucker gemessen wurde, trinkt sie eine Lösung mit 75 Gramm Glukose. Nach einer sowie nach zwei Stunden wird erneut der Blutzuckerwert bestimmt.
„Aus einer weltweiten Studie mit 25 000 Schwangeren wissen wir, dass bei fast jeder dritten Schwangeren mit GDM nur der Nüchternblutzucker erhöht ist“, sagt DDG-Expertin Schäfer-Graf. In all diesen Fällen könne die Stoffwechselentgleisung nur mit dem 75 g oGTT erkannt werden, nicht aber mit dem einfachen Screening – denn hier werde der Nüchternblutzucker schließlich gar nicht gemessen.
Ergibt der einfache Screeningtest Werte über 135 mg/dl, sieht die Mutterschaftsrichtlinie zur weiteren Abklärung auch hier die Durchführung eines 75 g oGTT vor. „Um ihren Patientinnen die Belastung durch einen doppelten Test zu ersparen und gleichzeitig die Gefahr einer Fehldiagnose zu minimieren, bieten viele Frauenärzte direkt den 75 g oGTT an“, weiß Schäfer-Graf. Weil die Krankenkassen jedoch nur den 75 g Test bezahlen, wenn ein Suchtest vorausgegangen ist, zahlen die Ärzte zuweilen den Differenzbetrag aus eigener Tasche. Alternativ bieten sie den präzisen oGTT als IGEL-Leistung an, die die Schwangere selbst bezahlen muss. DDG Präsident Professor Dr. med. Baptist Gallwitz vom Universitätsklinikum Tübingen sieht das Thema Früherkennung des Schwangerschaftsdiabetes im Kontext der Ökonomisierung in der Medizin und von Sparmaßnahmen der Kassen. Er empfiehlt: „Zumindest bei Schwangeren mit erhöhtem GDM-Risiko, etwa bei starkem Übergewicht, sollte der oGTT auch direkt abgerechnet werden können“. Im Idealfall sollte dies sogar für alle Schwangeren gelten.
Die Zusatzkosten für den präzisen Test sind mit einem Euro für den Nüchtern-Blutzuckertest plus einem Euro für den „Zwei-Stundenwert“ vergleichsweise gering, der Nutzen für die Schwangeren hingegen groß. Demgegenüber stehen bei den jetzt bei vielen Schwangeren notwendigen zweistufigen Untersuchungen (50 g Test und dann 75 g oGTT) zusätzliche Arztbesuche an – also würde auf Kostenträgerseite wahrscheinlich gar nichts teurer, wenn man einheitlich auf 75 g oGTTs umstellte.
Schätzungen zufolge entwickeln immerhin fünf bis zehn Prozent aller Schwangeren einen GDM. DDG Präsident Gallwitz mahnt: „Unerkannt und unbehandelt birgt diese Stoffwechselstörung große Risiken für Mutter und Kind. Die Mütter haben ein erhöhtes Risiko für eine Frühgeburt und eine sogenannte Präeklampsie mit Bluthochdruck und vermehrter Eiweißausscheidung“. Zudem werde der Stoffwechsel des Ungeborenen im Mutterleib so fehlgeprägt, dass sein Risiko, später selbst einen Diabetes zu entwickeln, deutlich erhöht ist.
Bei ihrer Jahrespressekonferenz am 16. März 2017 diskutieren Experten der DDG die Folgen von Sparmaßnahmen der Krankenkassen für Diabetespatienten. Thema wird auch sein, wie sich ökonomischer Wettbewerb und das Streben nach Gewinnoptimierung in den deutschen Krankenhäusern auf das Gesundheitssystem auswirken.
Hier finden Sie die Pressemappe zur gesamten Pressekonferenz
Terminhinweis:
Pressekonferenz der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG)
„Ökonomisierung in der Medizin: Fällt die gute Versorgung von Menschen mit Diabetes dem Rotstift zum Opfer?“
Termin: Donnerstag, 16. März 2017, 11.00 bis 12.00 Uhr
Ort: Tagungszentrum im Haus der Bundespressekonferenz Berlin, Raum 4
Jetzt bewerben für die DDG Medienpreise 2017!
Die DDG schreibt auch in diesem Jahr drei Medienpreise aus, die mit insgesamt 6.000 Euro dotiert sind. Eingereicht werden können Artikel (Print und Online) sowie Beiträge aus Hörfunk und Fernsehen, die zwischen dem 1. August 2016 und dem 31. Juli 2017 publiziert wurden/werden. Prämiert werden Arbeiten, denen es gelingt, Diabetes-Mythen zu „entzaubern“ und ein Bewusstsein für diese Krankheit und ihre Folgeerkrankungen zu schaffen. Einsendeschluss ist der 31. Juli 2017. Weitere Informationen zur Ausschreibung finden Sie hier.
Über die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG):
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) ist mit über 9.000 Mitgliedern eine der großen medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften in Deutschland. Sie unterstützt Wissenschaft und Forschung, engagiert sich in Fort- und Weiterbildung, zertifiziert Behandlungseinrichtungen und entwickelt Leitlinien. Ziel ist eine wirksamere Prävention und Behandlung der Volkskrankheit Diabetes, von der mehr als sechs Millionen Menschen in Deutschland betroffen sind. Zu diesem Zweck unternimmt sie auch umfangreiche gesundheitspolitische Aktivitäten.