Studie: Zuckerreduktion bei Softdrinks kommt nicht voran – Reduktionprogramm der Bundesregierung unzureichend
Limo, Cola, Brause – Softdrinks gelten als Treiber für Übergewicht und Diabetes. Eine neue Studie zeigt: Der durchschnittliche Zuckergehalt ist in den vergangenen sechs Jahren nur um etwa zwei Prozent gesunken. Dabei hatte die Branche deutlich mehr versprochen.
Der durchschnittliche Zuckergehalt von Softdrinks in Deutschland ist in den Jahren 2015 bis 2021 lediglich um etwa 2 Prozent gesunken. Das zeigt eine Studie der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) in Zusammenarbeit mit Wissenschaftler:innen der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) und der Technischen Universität München (TUM), die heute in der Fachzeitschrift „Annals of Nutrition and Metabolism“ erschienen ist. Der Studie zufolge ist die Getränkeindustrie nicht auf Kurs, die selbst gesteckten Ziele zur Zuckerreduktion zu erreichen. Im Rahmen der Nationalen Reduktionsstrategie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist vereinbart, den Zuckergehalt von Softdrinks von 2015 bis 2025 auf freiwilliger Basis um 15 Prozent zu senken.
„Die freiwillige Zuckerreduktion bei Softdrinks kommt nicht voran. Wenn sich der Trend so fortsetzt, würde das Ziel ‚15 Prozent weniger Zucker‘ erst in Jahrzehnten erreicht“, resümiert Oliver Huizinga, Co-Autor der Studie und politischer Geschäftsführer der Deutschen Adipositas-Gesellschaft (DAG). „So viel Zeit haben wir nicht! Bundesernährungsminister Cem Özdemir ist gut beraten, die Strategie seiner Vorgängerin nicht fortzuführen“, so Huizinga.
„Zuckergetränke gelten als wesentlicher Treiber für Adipositas und Diabetes“, sagt Barbara Bitzer, Sprecherin von DANK und Geschäftsführerin der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG). „Appelle an die Industrie reichen nicht aus. Die Regierung muss endlich effektive Maßnahmen ergreifen, damit der Zuckergehalt in Softdrinks deutlich zurückgeht“, fordert Bitzer.
„Unsere Daten zeigen nicht nur ein langsames Reduktionstempo in Deutschland – sie zeigen auch, wie es anders geht. In Großbritannien ist der Zuckergehalt im gleichen Zeitraum um knapp 30 Prozent gefallen, bei ähnlichen Ausgangswerten“, ergänzt Dr. Peter von Philipsborn, Hauptautor der Studie und Wissenschaftler am Lehrstuhl für Public Health und Versorgungsforschung der LMU. „Großbritannien hat 2018 eine Hersteller-Abgabe auf Softdrinks eingeführt, um die Hersteller zu einer Zuckerreduktion zu bewegen. Dieser Ansatz hat sich als sehr wirkungsvoll erwiesen“, sagt Philipsborn.
Die damalige Bundesernährungsministerin Julia Klöckner hatte im Jahr 2018 die „Nationale Reduktionsstrategie“ für Fertiglebensmittel ins Leben gerufen. In diesem Rahmen hat sich die Getränkeindustrie freiwillig dazu verpflichtet, den absatzgewichteten Zuckergehalt von Softdrinks im Zeitraum 2015 bis 2025 um 15 Prozent zu reduzieren. Die aktuelle Studie zeigt, dass die Industrie bislang deutlich hinter diesem Ziel zurückbleibt. Rechnerisch hätte von 2015 bis 2021 eine Reduktion um 9 Prozent erfolgen müssen, um auf Kurs zu sein.
Der Studie zufolge lag der durchschnittliche absatzgewichtete Zuckergehalt von Softdrinks in Deutschland im Jahr 2015 bei 5,3 Gramm je 100 Milliliter und im Jahr 2021 bei 5,2 Gramm je 100 Milliliter. Zum Vergleich: In Großbritannien ist der Zuckergehalt im gleichen Zeitraum von ebenfalls 5,3 Gramm je 100 Milliliter auf 3,8 Gramm je 100 Milliliter gesunken. Die britische Regierung hatte 2018 eine Hersteller-Abgabe auf stark gezuckerte Getränke eingeführt, um den Zuckergehalt in Softdrinks zu senken.
Weltweit haben mittlerweile mehr als 50 Regierungen eine Abgabe oder Steuer auf Zuckergetränke eingeführt. Medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften, die Weltgesundheitsorganisation, Verbraucherschützer und auch Krankenkassen empfehlen seit Jahren die Einführung einer entsprechenden Regelung auch in Deutschland. Das Bundesernährungsministerium hatte im Mai 2022 gegenüber der Lebensmittelzeitung angegeben, auf neue Erkenntnisse aus der Forschung zu warten und diese in die „Positionierung bezüglich einer möglichen Einführung einer Zuckersteuer in Deutschland“ einzubeziehen.
Für die aktuelle Studie haben die Autor:innen Daten des Marktforschungsinstituts Euromonitor International ausgewertet, das als führend in der Marktforschung für Verbrauchermärkte gilt. In die Daten von Euromonitor fließen Unternehmensberichte, offizielle Statistiken, Markterhebungen und Schätzungen von Branchenexpert:innen ein.
Die Studie wurde finanziert aus Mitteln des Berufsverbands der Kinder und Jugendärzte (BVKJ), der Deutschen Adipositas Gesellschaft (DAG), der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM), der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP), der Deutschen Herzstiftung, der LMU und des Verbands der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD).
+++ Grafik in hochauflösend zum Download unter: https://t1p.de/0v1pf +++
Weiterführende Informationen:
- Direktlink zur Studie in der Fachzeitschrift „Annals of Nutrition and Metabolism“ (open access, Englisch - Volltext im Laufe des Vormittags verfügbar): www.karger.com/Article/Abstract/529592
- WHO-Handbuch zur Besteuerung von zuckergesüßten Getränken zur Förderung einer gesunden Ernährung (Englisch): www.who.int/publications/i/item/9789240056299
- Weltweite Übersicht zu Steuern/Abgaben auf Softdrinks des „Global Food Research Program“: www.globalfoodresearchprogram.org/wp-content/uploads/2022/11/Sugary_Drink_Tax_maps_2022_11.pdf
- Funktionsweise und Zielsetzung der britischen Hersteller-Abgabe für stark gesüßte Softdrinks: www.gov.uk/government/publications/soft-drinks-industry-levy/soft-drinks-industry-levy
- Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie des BMEL – u.a. mit der Zielsetzung „15% weniger Zucker in Erfrischungsgetränken 2015-2025“: www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/gesunde-ernaehrung/reduktionsstrategie/reduktionsstrategie-zucker-salz-fette.html
- Interview mit Prof. Dr. Harald Jatzke, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof, zu den rechtlichen Rahmenbedingungen einer Zuckersteuer (2020): www.gg-digital.de/2020/06/bei-der-zuckersteuer-von-anderen-staaten-lernen/index.html