NEU: Geregelte Sonderzulassung für sporttherapeutische Abschlüsse!
Die Diabetesprävention ist maßgeblich durch die Förderung der Bewegungs- und Sportinitiative geprägt. Dies soll sich zukünftig auch in der Zulassungspraxis zur Weiterbildung Diabetesassistent*in und Diabetesberater*in DDG niederschlagen.
Geplant ist die Zulassung von sporttherapeutischen Abschlüssen für die beiden Weiterbildungsstränge. Interessierten, die nicht über einen regulär zugelassenen Grundberuf verfügen, aber die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen für die Aufnahme der Weiterbildung erfüllen, sollen perspektivisch durch den Besuch eines Basismoduls in das Thema eingeführt und zum Abschluss Diabetesassistent*in DDG bzw. Diabetesberater*in DDG geführt werden.
Da ein Basismodul derzeit noch erarbeitet wird, kann im Rahmen einer Übergangslösung die geregelte Sonderzulassung auf Antrag zunächst auch ohne Besuch des Basismoduls erfolgen.
Diabetesassistent*in DDG
Für die Zulassung zur Weiterbildung sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Gültige Übungsleiter-Lizenz Rehabilitationssport
Profil: Innere Medizin (2. Lizenzstufe B, Umfang 210 UE)
nach den Ausbildungsrichtlinien des Deutschen Behindertensportverbandes (DBSNPC)
oder
- Gültige Übungsleiter-Lizenz Rehabilitation/ Übungsleiter- Sport in der Rehabilitation
Profil: Sport und Diabetes (2. Lizenzstufe B, Umfang 180 UE)
nach den Ausbildungsrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB)
Diabetesberater*in DDG
Für die Zulassung zur Weiterbildung ist folgende Voraussetzung zu erfüllen:
- Bachelor oder Master Sportwissenschaft mit dem Fokus auf Sport, Bewegung und Gesundheit in Prävention, Therapie und Rehabilitation internistischer Erkrankungen