Eine Anerkennung lohnt sich – für Sie & Ihre Einrichtung! Mit der Zusatzbezeichnung Diabetolog*in DDG erlangen Sie eine ärztliche Qualifikation, die maßgeblich zur Sicherstellung der Behandlung von Menschen mit Diabetes mellitus beiträgt. Für die Anerkennung müssen u.a. folgende Voraussetzungen erfü