Diabetesberater*innen DDG sind zur kontinuierlichen Fortbildung von 75 Fortbildungspunkten in drei Jahren und zur Teilnahme an Maßnahmen zur Qualitätssicherung ihrer Tätigkeit verpflichtet. Bei Nichtteilnahme an den Fortbildungen hat der Ausschuss Qualitätssicherung, Schulung und Weiterbildung der DDG die Möglichkeit, die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Diabetesberater*in DDG zu entziehen. Zur Überprüfung wird seit 01.01.2021 ausschließlich das Fortbildungszertifikat von DDG und VDBD AKADEMIE akzeptiert. Dieses wird ebenfalls im Rahmen der Zertifizierung von Behandlungseinrichungen als Nachweis für die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung zwingend erwartet und kann nach Ablauf der Übergangsfrist, die das Jahr 2020 umfasste, nicht länger durch Einzelbelege ersetzt werden.
Die Fortbildungspflicht für Diabetesberater*innen DDG beginnt grundsätzlich im Januar des Folgejahres nach Abschluss der Weiterbildung. Auf freiwilliger Basis können Fortbildungspunkte durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen bereits während der Weiterbildung gesammelt werden. Zu beachten ist, dass bei Beantragung des Fortbildungszertifikates
Gemeinsam mit dem Verband der Diabetes Beratungs- und Schulungsberufe VDBD wurde ein Katalog der anrechenbaren Fortbildungspunkte beschlossen, in dem alle Arten von Fortbildungen aufgeführt sind, die zur Erbringung der Fortbildungspflicht gewählt werden können.bei der VDBD AKADEMIE Teilnahmebescheinigungen nicht älter als 3 Jahre sein dürfen.
SONDERREGLUNG anlässlich der COVID-19 Pandemie
Der VDBD und die VDBD AKADEMIE haben Diabetesfachkräften im Pandemiejahr 2020 die Fortbildungspflicht erleichtert und aus diesem Anlass in Abstimmung mit der DDG Sonderregelungen beschlossen:
- Diabetesberater*innen und Diabetesassistenten*innen können sich als Ausgleich für März und April 2020, als so gut wie keine Fortbildungsveranstaltungen stattgefunden haben, 8 Fortbildungspunkte gut schreiben lassen. Den Nachweis können sie sich einfach selbst erstellen. Dafür müssen in einem Word-Dokument bzw. auf einem Blatt folgende Angaben notiert werden:
Veranstaltungsart: Seminar
Titel: Punktegutschrift Pandemiejahr 2020
Datum: 01.03.-31.12.20
Ort: Online oder Wohnort eintragen
Zertifizierungspunkte: 8
- Anschließend wird der Nachweis als PDF im persönlichen Nutzerkonto auf der Website der VDBD AKADEMIE über die Option „Fortbildungspunkte einstellen --> Andere“ hochgeladen.
- Die Regelung gilt für Mitglieder und Nicht-Mitglieder des VDBD gleichermaßen. Das Führen eine Punktekontos bei der VDBD AKADEMIE ist kostenfrei. Die Punkte werden im Rahmen der Überprüfung durch die DDG immer berücksichtigt. Legen Sie den Zertifiakten einen Nachweis über die Beantragung der Sonderpunkte bei.
Harmonisierung der Fortbildungsverpflichtung DDG & VDBD
Die Ausstellung des Fortbildungszertifikats ist seit dem 01.01.2021 kostenpflichtig. Die Ausstellungsgebühr wurde aufgrund der angespannten Pandemiesituation für VDBD-Mitglieder im ersten Halbjahr ausgesetzt, so dass erst ab dem 01.07.2021 Gebühren erhoben werden. Nicht-Mitglieder zahlen für die Zertifikatsausstellung einmal in drei Jahren 50 EUR. Für VDBD-Mitglieder beträgt die Ausstellungsgebühr 30 EUR einmal in drei Jahren.
Die DDG erteilt der VDBD AKADMIE das Mandat für die Führung und Überprüfung des Punktekontos. Ein entscheidender Schritt in die Zukunft ist dabei die neue Nutzungsmöglichkeit des Online-Punktekontos der VDBD AKADEMIE für alle Diabetesberater*innen und Diabetesassistenten*innen DDG.
Dessen Vorteile sind:
- Ortsunabhängige Abrufbarkeit und Übersicht der Fortbildungspunkte
- Benutzerfreundliche Oberfläche zur Eingabe und Führung des Punktekontos
- Eindeutiger Nachweis der beruflichen Qualifikation mit Schwerpunktsetzung
- Anerkennung des Fortbildungszertifikats im Rahmen der DDG Zertifizierungen für diabetologische Einrichtungen
- Vereinfachung und Harmonisierung der Verfahren
- Optimierung der Struktur und der Übersichtlichkeit für alle Beteiligten/Transparenz
- Aufwertung des Systems durch fortschrittliches Tool
Anerkannt werden die Punkte von Veranstaltungen, die über die VDBD AKADEMIE zertifiziert wurden.* Die Führung des Punktekontos wird in Abstimmung mit der DDG auf der Website der VDBD AKADEMIE ermöglicht. **
Zum Nachweis der Erbringung der Fortbildungsverpflichtung ist im Rahmen der Zertifizierung einer Behandlungseinrichtung das Fortbildungszertifikat der VDBD AKADEMIE und/oder der Ausdruck des aktuellen Punktestandes als Nachweis für die Diabetesfachkräfte einzureichen (ab 1.1.2021 verbindlich). Im Übrigen gelten die Regeln des Punktekatalogs der VDBD AKADEMIE.
- Die Registrierung für das Punktekonto kann von den Diabetesfachkräften auf der Seite der VDBD AKDEMIE kostenlos vorgenommen werden.
- Veranstalter finden Informationen zu Antragstellung und Punktevergabe unter: VDBD AKADEMIE - Hinweise für Antragsteller
Die Ausstellung des Fortbildungszertifikats ist kostenpflichtig. (50,00 EUR für Nicht-Mitglieder einmal in drei Jahren, für VDBD-Mitglieder 30,00 EUR einmal in drei Jahren)
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* Veranstalter aus diabetesassoziierten Verbänden und Fachgesellschaften haben die Möglichkeit, ihre Veranstaltungen kostenfrei zu zertifizieren. Für die Übergangszeit bis 1.1.2021 gilt hinsichtlich der Einreichung nicht VDBD zertifizierter Veranstaltungen eine Übergangsregel auf Einzelfallbasis.
** Die Punkteführung auf dem Portal der VDBD-AKADEMIE ist für Diabetesfachkräfte kostenfrei. Sie benötigen ein persönliches Konto, für das Sie sich auf der Seite der VDBD AKADEMIE registrieren können.